Krankenkassenwechsel: Darauf sollten Sie achten!

Eine Freu berät einen Mann und eine Frau

Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, darf seine Krankenkasse frei wählen. Spätestens wenn zum Jahreswechsel eine Ankündigung zur Beitragserhöhung im Briefkasten liegt, denken viele Versicherte über einen Wechsel nach. Welche Aspekte sie dabei beachten sollten und welcher Punkt häufig vergessen wird, erläutert Heike Morris, juristische Leiterin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).

Zusatzbeiträge und freiwillige Leistungen

Die Höhe des Zusatzbeitrags ist für viele Versicherte eines der wichtigsten Kriterien, wenn es um die Wahl der Krankenkasse geht. Diesen Betrag können die Kassen selbst bestimmen – 2020 liegt er zwischen null und 2,7 Prozent. „Wenn die Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder den Zusatzbeitragssatz erhöht, haben Versicherte übrigens ein Sonderkündigungsrecht,“ erklärt Heike Morris. Sie haben Fragen zum Wechsel der Krankenkasse? Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) berät Sie kostenfrei und neutral unter der Telefonnummer 0800 011 77 22 oder unter www.patientenberatung.de. Doch die Höhe des Beitrags sollte bei der Wahl der Krankenkasse nicht allein ausschlaggebend sein.

Versicherte sollten ebenso die angebotenen freiwilligen Leistungen und Wahltarife vergleichen, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen hinaus gehen. „Einige Kassen bieten zum Beispiel spezielle Bonusprogramme an oder übernehmen die Kosten für alternative Heilmethoden.“ Auch die Service-Angebote fallen unterschiedlich aus. „Wer Wert auf persönliche Beratung legt, sollte eine Kasse mit einem dichten Netz an Geschäftsstellen wählen“, sagt Heike Morris.

Anträge und Widersprüche

Einen weiteren Faktor, der bei der Wahl der Krankenkasse berücksichtigt werden sollte, haben manche Versicherten dagegen nicht im Blick: Die Offenheit, mit der Krankenkassen über ihren Umgang mit Anträgen, Widersprüchen und Beschwerden  ihrer Mitglieder  aufklären. „Für Außenstehende ist in der Regel nicht sichtbar, wie hoch beispielsweise die Quote der bewilligten und abgelehnten Anträge bei den einzelnen Kassen ausfällt“, sagt Heike Morris.

Grundsätzlich sind die Krankenkassen nicht dazu verpflichtet, diese Zahlen öffentlich zugänglich zu machen. Allerdings: Einzelne Kassen stellen die Statistiken freiwillig zur Verfügung. „Dies kann für eine Kasse sprechen. Denn so können sich Versicherte ein besseres Bild von der Qualität der Versorgung machen.“

Quelle: A&O Gesundheit Medien- und Verlagsgesellschaft mbH